Sehr geehrte Studierende,

willkommen zum Kurs ‚Zugang und Durchführung‘ von Maßnahmen zur Medizinischen Rehabilitation!

Das System der Rehabilitation in Deutschland ist einzigartig! So ist es beispielsweise durch seine vier Leistungsarten und entsprechende Trägervielfalt gekennzeichnet. Hinzu kommt, dass sich eine ambulante Rehabilitation erst langsam durchsetzt und Rehabilitation nach wie vor fast hauptsächlich stationär erbracht wird!

Im Vordergrund einer jeden Maßnahme steht ein salopp gesprochen ‚auslösendes Ereignis‘. Dies kann auch etwaige Gefährdung sein, beispielsweise am Arbeitsplatz. Dabei steht eine sogenannte Bedarfsermittlung im Vordergrund, in der mit Hilfe von Gutachten und einer Vielzahl diagnostischer Verfahren ein Rehabedarf festgestellt wird. Ist dieser festgestellt müssen noch eine Reihe weiterer sogenannter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen gegeben sein.

Diese Ausführungen machen deutlich, dass Rehabilitation nicht zum Selbstzweck durchgeführt wird, sondern ein sozialpolitisches Ziel verfolgt. Dies lautet ‚Reha vor Rente‘ bzw. ‚Reha vor Pflege‘. Diese Ziele bestimmen auch unmittelbar jede Maßnahme zur Rehabilitation, nicht nur die der Medizinischen, sondern auch und ganz besonders die der Beruflichen Rehabilitation.

Der gesamte Prozess, also der von der Bedarfsfeststellung, über die Antragstellung bis hin zum eigentlichen Prozess aber auch der Nachsorge sollen diesen Zielen entsprechen und stehen im Fokus vielfältiger Bemühungen der Evidenzbasierung und Qualitätssicherung! Es wäre ein Trugschluss anzunehmen, dass man sich als Therapeut welcher Couleur auch immer, diesen Prüfungen entziehen könnte! Vielfach sind es gerade die Therapeuten, die das Hinterfragen der eigenen Arbeit und deren Erfolg vorantreiben.

Von daher ist es unerlässlich einen guten Überblick überZugang und Durchführung von Maßnahmen der Rehabilitation zu haben!