Rehabilitation kann als Ziel (Aufgabe, Initiierung eines Prozesses, Bedarfsfeststellung), als Prozess (Maßnahme), als Ergebnis (Überwindung der Folgen der Behinderung, Teilhabe, Partizipation etc.) aber auch als Struktur (neben der niedergelassenen und stationären Akutversorgung stellt Rehabilitation einen eigenständigen Versorgungszweig in Deutschland dar) verstanden werden.

Die historische Betrachtung des Begriffs Rehabilitation korrespondiert eng mit der Wahrnehmung und Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung. Ursprünglich bedeutet das Wort Rehabilitation „jemanden wieder einzugliedern“, wieder in seinen alten Stand, in seine vorherige Situation zurückzuversetzen (lat. rehabilitare). Maßnahmen der medizinischen, beruflichen, schulischen und sozialen Rehabilitation sollen in diesem Sinne dazu beitragen, dass Menschen trotz chronischer Erkrankung und Behinderung die soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe gelingt.

Entsprechend einer modernen Definition von Rehabilitation ist diese gleichzusetzen mit entsprechenden Leistungen für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (vgl. SGB IX; § 1).